In jeder medizinischen Einrichtung ist es nötig, ein auf die individuellen Erfordernisse abgestimmtes Hygienemanagement zu realisieren. Obwohl diese Vorgabe schon lange existiert, haben die beauftragten Personen immer noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige nützliche Hinweise an die Hand geben.
Das Ziel eines funktionierenden Hygienemanagements liegt in der Erkennung, der Vermeidung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen. Um dies zu erreichen, muss die Hygienequalität dauerhaft weiterentwickelt, gefördert und abgesichert werden. Dazu gehört auch die stetige Einhaltung von Standards, Gesetzen, Richtlinien und Normen.
PDCA-Zyklus
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist jede getroffene Maßnahme immer wieder auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen. Dazu ist es vorteilhaft, diesen dauerhaften Prozess nach dem so genannten PDCA-Zyklus (Plan / Do / Check / Act) zu steuern. Das bedeutet, dass jede Tätigkeit zunächst geplant (Plan) und durchgeführt (Do) wird. Danach wird geprüft (Check), ob der Erfolg gewährleistet ist oder ob eine Korrektur (Act) erforderlich ist. Falls diese nichts bringt, sollten neue Maßnahmen definiert werden.
Folgendes Schema soll Ihnen diesen ständigen Kreislauf verdeutlichen.
Wird dieser Zyklus einmal zur Routine, werden sie eine deutliche Steigerung der Hygienequalität erreichen. Gleichzeitig erfahren Sie auch etwas Arbeitserleichterung, da Vorgänge gezielter gesteuert und unnötige Tätigkeiten reduziert bzw. eliminiert werden können.
Verantwortung
Jeder, der in einer Praxis eigenverantwortlich medizinische Tätigkeiten durchführt, trägt hierfür die die Verantwortung für die Qualität seiner Arbeit (Durchführungsverantwortung). Die Gesamtverantwortung liegt jedoch ausschließlich beim Praxisbetreiber oder -inhaber. Eine Delegation von Tätigkeiten oder Aufgaben an Mitarbeiter oder externe Berater ist zwar möglich, die Endverantwortlichkeit bleibt aber bei der Praxisleitung. Sie beinhaltet regelmäßige und aktive Kontrollen aller hygienerelevanten Tätigkeiten, deren korrekte Durchführung und das Einfordern entsprechender Rückmeldungen seitens des Praxisteams oder der externen Dienstleister.
Qualitätssicherung
Laut Gesetz ist der Praxisinhaber verpflichtet, die von ihm erbrachten Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln (Sozialgesetzbuch V §135 a: Verpflichtung zur Qualitätssicherung). Das Hygienemanagement ist Teil dieses Qualitätsmanagements und sollte daher auch in Ihr gesamtes QM-System eingebunden werden, damit alles „aus einem Guss“ ist.