Anforderungen an die Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten

Anforderungen an die Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten

Die Aufbewahrung von medizinischem Instrumentarium, das zur Anwendung am Patienten bestimmt ist, unterliegt der Forderung nach einer keimarmen bzw. keimfreien Lagerungsmöglichkeit. Semikritisch eingestufte Medizinprodukte dürfen zwar grundsätzlich unverpackt gelagert werden, sollten aber trotzdem unter einem gewissen Schutz vor Rekontamination stehen um eine Keimarmut sicherzustellen. Bei kritisch bewerteten Instrumenten müssen Sie in jedem Fall beachten, dass ein Umschluss vorhanden ist, der die durch die Sterilisation erzeugten keimfreien Verhältnisse dauerhaft gewährleistet. Zu diesem Zweck wird vor der Autoklavierung ein geeignetes Verpackungssystem verwendet.

Eine Verpackung schützt zwar Ihr Medizinprodukt, ist aber nur dann lagerfähig, wenn auch die Lagerplätze entsprechende Kriterien dafür erfüllen. Diese sind aber dem Personal in einer medizinischen Einrichtung oft nicht bekannt oder sie werden aufgrund von Platzmangel nicht berücksichtigt. Wir möchten Ihnen deshalb mit diesem Beitrag die entscheidenden Faktoren darstellen und Sie für häufig auftretende Schwächen in diesem Bereich sensibilisieren.

Semikritische Medizinprodukte
Wie bereits erwähnt, ist hier eine unverpackte Lagerung durchaus gestattet. Diese sollte aber nur dann erfolgen, wenn die Instrumente relativ bald wieder zur Anwendung kommen. Als ungefähres Zeitfenster setzt man heute eine Lagerdauer von etwa 48 Stunden aus. Idealerweise bietet sich eine gereinigte und desinfizierte Schublade oder ein gleichwertiges Schrankfach mit einer Tür für diesen Zweck an.
Damit verhindern Sie, dass sich Spritzer, Aerosole oder andere Medien auf den Gegenständen ablagern können und somit zu einer möglichen Übertragung von Keimen führen. Bewahren Sie unverpacktes Instrumentarium deutlich länger auf, sollte eine zusätzliche Schutzverpackung in Form von Folien oder Kassetten erfolgen. Sonst besteht die Gefahr, dass Ihre gereinigten und desinfizierten Medizinprodukte wieder mit unerwünschten Anhaftungen in Kontakt kommen.



Licht und Staubschutz
Setzen Sie Ihr Sterilgut auf keinen Fall dauerhaftem Lichteinfluss aus. Dies führt zu einer Qualitätsminderung Ihrer Verpackung und damit zur Beeinträchtigung der Funktion als Sterilbarrieresystem. Fensterbänke oder andere Stellen, auf die die Sonne scheinen kann, sind als Lagerplatz daher tabu. Hier verändern sich Sterilverpackungen derart, dass Teilbereiche porös werden können und somit Keimen Tür und Tor öffnen. Zusätzlich kann erhöhte Staubbelastung Ablagerung von Staubpartikeln auf der Oberfläche der Verpackungen zur Folge haben. Diese Partikel können gegebenenfalls Keime mit sich führen, die sich dann wiederum auf der Sterilverpackung absetzen.


Trockheit
Ein Lagerplatz für Sterilgut muss grundsätzlich frei von Feuchtigkeit sein. Kondensatbildung, Dampfbenetzung oder Restfeuchte bewirken, dass sowohl die Papierseiten von Verpackungsfolien, als auch die Filter von Sterilcontainern oder Kassetten durchlässig für Keime werden. Eine hundertprozentige Sterilität können Sie somit nicht mehr gewährleisten.

Oberflächen müssen leicht zu reinigen und wischdesinfizierbar sein
Sorgen Sie bei der Auswahl Ihres Lagerplatzes dafür, dass die Oberflächen der Fächer oder Schubladen mit einer Beschichtung versehen sind, die gut gereinigt werden kann und flüssigkeitsdicht ist. Verschmutzungen müssen stets beseitigt werden und dürfen sich nicht in schadhaften oder unzureichend dichten Bereichen festsetzen.
Die Beschichtungen der Lagerfächer müssen desinfektionsmittelbeständig sein. Eine regelmäßig durchzuführende Wischdesinfektion hält Ihren Lagerplatz keimarm und minimiert das Risiko einer Rekontamination.



Bodenfreiheit
Bewahren Sie kein Sterilgut in Fächern auf, die sich im Bereich des Bodens befinden. Hier besteht immer die Möglichkeit, dass bei Reinigungsarbeiten Putzmittel oder andere Medien in diese Fächer gelangen können und darin befindliche Gegenstände benetzen.


Befüllung der Lagerfächer
Führen Sie diese nach dem sogenannten FIFO-Prinzip (first in first out) durch. Das bedeutet, dass die neu eingebrachten Produkte ganz hinten einsortiert werden sollten, damit die länger liegenden Instrumente vorne entnommen werden können. Somit beugen Sie einer Überlagerung sinnvoll vor. Mit der Beachtung dieser Aspekte stellen Sie sicher, dass die Mindestanforderungen für jedes Sterilgutlager erfüllt sind. Selbstverständlich müssen Sie eventuell weitere Faktoren in Ihrer Einrichtung berücksichtigen, die zur Beeinflussung der Qualität des Sterilguts führen können, sofern dies bei Ihnen zutrifft.
Beachten Sie alle möglichen Risiken und schließen Sie diese aus, können Sie für Ihr Instrumentarium eine Lagerdauer von bis zu 6 Monaten ansetzen, vorausgesetzt, dass die Sterilverpackungen intakt sind und keine Restfeuchte aufweisen. Sorgen Sie in diesem Zusammenhang auch dafür, dass bei der Befüllung der Fächer die Kennzeichnungen auf den Verpackungen deutlich lesbar sind und von jedem Mitarbeiter gesichtet werden können. Denn jede unnötige Berührung des Sterilguts birgt das Risiko einer äußeren Kontamination.