Aufgaben von hygienebeauftragten Personen in der Arztpraxis
In den meisten medizinischen Einrichtungen werden für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen mittlerweile Personen benannt, die dann als hygienebeauftragt gelten. Vielen stellt sich dabei jedoch die Frage, welche damit verbundenen Aufgaben denn nun wahrgenommen werden müssen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Leitfaden als Hilfestellung für diese doch sehr anspruchsvolle Funktion nahebringen.
Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Thema Hygiene dienen nur einem einzigen Ziel: Infektionen sollen bereits im Vorfeld vermieden werden. Oder anders ausgedrückt: Infektionsprävention ist das oberste Gebot.
Um dies erfolgreich zu realisieren, bedarf es der Erstellung und Umsetzung eines auf Ihre Praxis abgestimmten Hygienemanagements. Dazu benötigen Sie unbedingt einen in Ihr Qualitätsmanagement integrierten, individuellen Hygieneplan. Neben der Erstellung eines solchen Plans, bestehend aus Hygiene- und Desinfektionsplänen, ist es wichtig, diesen regelmäßig auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls durch Fortschreibung anzupassen.
Die in Ihrem Hygieneplan für alle Bereiche festgelegten Maßnahmen sollten Sie Ihrem gesamten Personal durch interne Schulungen vermitteln. Planen Sie auch in bestimmten Intervallen Auffrischungsunterweisungen, damit erworbene Kenntnisse nicht im Praxisalltag wieder verloren gehen. Wirken Sie aktiv bei der Einhaltung der Hygieneregeln mit, beispielsweise durch regelmäßige Begehungen und Überwachung des Personals auf korrekte Durchführung aller relevanten Tätigkeiten. Beachten Sie darüber hinaus, dass Sie hygienische Verbrauchsmaterialien wie geeignete Handschuhe, gelistete Reinigungs- und Desinfektionsmittel etc. verwenden.
Nehmen Sie frühzeitig etwaige Ausbruchssituationen (z.B. Noroviren, Influenza etc.) wahr und geben Sie Informationen an die Leitung der Einrichtung und gegebenenfalls an Behörden weiter.
Für Sie als hygienebeauftragte Person ist es wichtig, dass Sie regelmäßig an Hygienefortbildungen und Schulungen teilnehmen, damit Sie auf dem Laufenden bleiben. Achten Sie darauf, dass Sie nach einer Teilnahme ein Zertifikat erhalten, um die Besuche der Veranstaltungen im Falle einer behördlichen Kontrolle nachweisen zu können.
Zum Schluss noch ein kleiner Tipp:
Egal welche Maßnahmen Sie ergreifen, dokumentieren Sie alles. Jede interne Unterweisung, jede Änderung des Hygieneplans und so weiter sollte in einem Schriftstück erfasst und von den beteiligten Personen unterzeichnet werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit Ihres gesamten Hygienemanagements.