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Richtiges Ansetzen von Desinfektionslösungen

In den verschiedensten Bereichen Ihrer Einrichtung setzen Sie Desinfektionsmittel ein, mit dem Zweck, für Keimarmut zu sorgen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an diese Präparate. Zum Einen müssen sie Keime abtöten bzw. inaktivieren, zum Anderen soll die Verträglichkeit für Mensch und Umwelt gegeben sein. Um dieser Forderung nachzukommen, ist stets das passende Wirkspektrum zu beachten, das Sie für den jeweiligen Einsatzzweck benötigen. Zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen müssen Sie stets für den nötigen Eigenschutz (persönliche Schutzausrüstung) im Umgang mit den Desinfektionsmitteln sorgen und gleichzeitig eine umweltfreundliche Entsorgung der benutzten Lösungen gewährleisten. Die nachfolgende Aufstellung zeigt Ihnen die gängigsten Wirkstoffe, deren Wirkbereich und mögliche Risiken.

Die Zubereitung von gebrauchsfertigen Reinigungs- und Desinfektionslösungen ist ein Arbeitsschritt, der speziell im manuellen Aufbereitungsprozess große Bedeutung für das Aufbereitungsergebnis hat. Die Forderung nach dem Einsatz von validierten Verfahren für die Aufbereitung von Medizinprodukten bedingt, dass beim Ansetzen von solchen Flüssigkeiten alle dafür maßgeblichen Aspekte beachtet und korrekt umgesetzt werden. In den folgenden Abschnitten möchten wir mögliche Fehlerquellen bei dieser Tätigkeit beleuchten aber auch Tipps und Anregungen zur richtigen Durchführung für Sie zur Verfügung stellen.

Der Arbeitsalltag
Da die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten relativ zeit- und arbeitsintensiv ist, wird oft aus Gründen der Hektik oder der Bequemlichkeit nicht die erforderliche Genauigkeit an den Tag gelegt. Die Fehler, die dabei passieren können, stammen aus den unterschiedlichsten Quellen. Die folgende Auflistung stellt Ihnen die häufigsten möglichen Ursachen für Ungenauigkeiten bei diesem Prozess dar:

 

Ursache

Wirkung

Mangelnde Aufbereitung der Instrumentenwanne im Vorfeld Rückstände in der Wanne können die Zusammensetzung der fertigen Lösung verfälschen.
Ungenaue Dosierung der Wassermenge Das Verhältnis von Wasser zu Konzentrat stimmt nicht
Falsche Mengenzugabe des Konzentrats durch fehlende Dosierangaben Die fertige Lösung entspricht nicht der exakten Zusammensetzung. Die Wirkung ist beeinträchtigt
Dosierhilfen werden nicht regelmäßig gesäubert und verstopfen Aus verschmutzten Dosierhilfen kann nicht die vorgegebene Menge an Konzentrat aus einem Kanister entnommen und ins Wasser gegeben werden.
Das Ablaufdatum des Reinigungs- bzw. Desinfektionskonzentrats wird nicht beachtet Trotz genauer Zugabe und Dosierung ist die Wirkung der fertigen Lösung nicht mehr gewährleistet
Einwirkzeiten werden nicht oder nur unzureichend eingehalten Durch zu lange oder zu kurze Liegezeiten tritt nicht die gewünschte Wirkung an den Instrumenten ein

Diese Tabelle enthält lediglich Beispiele und könnte durchaus ergänzt werden. 


 Zunächst soll Ihnen diese jedoch einen ersten Überblick über in der Praxis vorkommende Schwächen verschaffen, aber auch als Anregung dienen, den eigenen Aufbereitungsprozess in dieser Hinsicht zu überprüfen und mögliche Schwachstellen zu entdecken und auszuschalten. Dazu sind folgende Aspekte wichtig:

Herstellervorgaben
Berücksichtigen Sie immer die Angaben des jeweiligen Herstellers Ihres Präparats. Nicht nur die Vorgaben zur Konzentration und Einwirkzeit sind dabei zu beachten, sondern auch Hinweise zu Standzeiten der unbelasteten Lösung und zur Verwendungsdauer der gebrauchsfertigen Flüssigkeit. Manche Hersteller liefern Testmedien zur Überprüfung der Verwendbarkeit, wie beispielsweise Streifen zur ph-Wertbestimmung.

Rechtsvorgaben
Hier handelt es sich um Regelungen und Vorgaben, die auch von Behörden bei Kontrollbegehungen als bindend herangezogen werden. Ein zentrales Regelwerk sind die KRINKO/BfArM-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Dort finden Sie beispielsweise die folgende Vorgabe:

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„Die Anwendung manueller Verfahren bei der Verfügbarkeit maschineller Verfahren setzt voraus, dass der Beleg über die Äquivalenz der Leistungsfähigkeit manueller und maschineller Verfahren erbracht wurde.“

Dies bedeutet, dass Sie bei der Anwendung manueller Verfahren beweisen müssen, dass das Ergebnis qualitativ genauso gut ist, wie bei der maschinellen Aufbereitung. Darüber hinaus fordert die RKI-Empfehlung, dass bei der Verwendung von manuellen Verfahren neben der Erbringung des Äquivalenzbelegs zusätzlich eine Standardarbeitsanweisung zu erstellen ist, die mindestens folgende Inhalte darstellen muss:

  1. Die zur Freigabe berechtigten Personen müssen schriftlich benannt sein
  2. Eine ausreichend spezifische Beschreibung der Aufbereitung unter Angabe der Zuständigkeiten, aller erforderlichen Arbeitsschritte und der zum Einsatz kommenden Hilfsmittel
  3. Genaue Angaben von Einwirkzeiten und Dosierungen, einschließlich der zulässigen Toleranzen
  4. Benennung der Risiken und den Maßnahmen der Risikominimierung bei der Aufbereitung
  5. Vorgehen bei Abweichungen vom korrekten Prozessablauf (Rückkopplung)

Speziell der dritte Punkt ist für den Vorgang des Ansetzens von Gebrauchslösungen extrem wichtig. Diese Angaben müssen in Ihrer Standard-Arbeitsanweisung unbedingt enthalten sein. Sie müssen auch sicherstellen, dass danach gehandelt wird. Das Fehlen solcher Arbeitsanweisungen begünstigt meist sich einschleichende Fehler, die dann aus Gewohnheit zur täglichen Routine werden können.

Wie erstelle ich eine solche Arbeitsanweisung?

Für die korrekte Abfassung einer Standard-Arbeitsanweisung empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Stellen Sie alle Informationen zum Geltungsbereich und zur Tätigkeit dar. Definieren Sie das zu erreichende Ziel. Beschreiben Sie exakt alle Hilfsmittel und die einzelnen Arbeitsschritte der Reihenfolge nach. Stützen Sie sich dabei auf die vorab genannten Punkte 1-5 im vorherigen Absatz. Zur besseren Umsetzung hat sich hier mittlerweile das tabellarische Darstellungsverfahren etabliert.

Ansetzen von Lösungen im Ultraschallbad

Benutzen Sie ein Ultraschallbad für die Reinigung von Medizinprodukten, gelten für die Zubereitung der Lösung die gleichen, bereits genannten Grundsätze. Zur Sicherstellung der Homogenität der Lösung müssen Sie zusätzlich durch den Entgasungsprozess alle Restluftbläschen aus der Flüssigkeit entfernen, damit die korrekte Benetzung aller Oberflächen der Medizinprodukte gewährleistet ist. Beachten Sie dazu die Gebrauchsanleitung für Ihr Ultraschallbad.

Arbeitsschutz

Verwenden Sie zum Ansetzen von Lösungen grundsätzlich kaltes Wasser, das nicht wärmer als 25oC ist. Zu warmes Wasser gibt Dämpfe ab. Damit gelangen unter Umständen Gefahrstoffe in die Raumluft, die dann eingeatmet werden. Generell sollten Sie Lösungen deshalb auch immer mit einem zur Wanne passenden Deckel abdecken.

Validiertes Verfahren?

Generell ist es schwierig, bei der manuellen Aufbereitung vom einem validierten Verfahren zu sprechen. Sie können jedoch durch die exakte Befolgung aller Vorgaben und die Nachweisführung des Erfolgs der jeweiligen Teilprozesse einen entscheidenden Schritt in Richtung Validität machen. Nur die hundertprozentige Einhaltung aller Maßgaben erfüllt zumindest ansatzweise die Forderung nach einem validierten Prozess.