Wiederaufbereitbare Instrumente werden nach der Benutzung am Patienten bzw. nach der Sammlung in Ihren Aufbereitungsraum bzw. Aufbereitungsbereich verbracht. Im Gegenzug müssen Sie aus diesem Bereich fertig aufbereitetes und freigegebenes Instrumentarium zum Sterilgutlager befördern. Bei beiden Vorgängen, die auf den ersten Blick sehr einfach anmuten, gibt es jedoch Regeln zu beachten, die sich aus den Empfehlungen der KRINKO und des RKI zur Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ergeben.
Um diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen Sie bei der Umsetzung beide Abläufe separat betrachten. Wir möchten Ihnen deshalb in diesem Beitrag darstellen, was Sie berücksichtigen müssen und welche möglichen Schwachstellen auftreten können.
Benutzte Instrumente
Direkt nach der Behandlung abgelegte Gegenstände sind verschmutzt und kontaminiert. Sie bergen daher ein hohes Risiko der Keimübertragung. Egal ob Sie die Instrumente vor dem Transport sammeln oder direkt zur Aufbereitung bringen, Sie müssen beim gesamten Transportprozess sowohl einer möglichen Kontaminationsgefahr, als auch Stich- und Schnittverletzungen vorbeugen. Zu diesem Zweck ist in jedem Fall ein Behälter zu verwenden, der einen sicheren Umschluss der Instrumente gewährleistet. Eine Box mit verschließbarem Deckel bietet sich hier als Mittel der Wahl an.
Aufbereitete Instrumente
Nach dem letzten Schritt Ihrer Aufbereitungskette und der Freigabe durch die dazu berechtigte Person, bringen Sie Ihr Sterilgut zum dafür vorgesehenen Lagerplatz. Auch für diesen Vorgang ist ein geeigneter Behälter mit sicherem Umschluss zu benutzen. Hier sollten Sie zusätzlich darauf achten, dass beim Befüllen der Transportbox die Gegenstände so eingelegt werden, dass keine Schäden an den Sterilverpackungen auftreten können. Feinste Risse im Material oder Defekte an den Verschlussnähten können einen unerwünschten Keimzutritt möglich machen.
Beschaffenheit der Behältnisse
Beachten Sie bitte, dass Ihre Transportboxen aus einem einigermaßen stabilen Material bestehen, das einen gewissen Stoß- und Schlagschutz bietet. Die Behälter müssen leicht zu reinigen und wischdesinfizierbar sein. Sowohl für den Transport kontaminierter Instrumente zur Aufbereitung, als auch für die Beförderung von Sterilgut zu den dafür vorgesehenen Lagerplätzen dürfen Sie nur frisch gereinigte und desinfizierte Boxen benutzen.
Der Transportweg
Sorgen Sie für möglichst kurze und hindernisfreie Wege. Lange Strecken von den Behandlungsräumen zum Aufbereitungsbereich und wiederum von dort zum Sterilgutlager bergen unnötige Gefahren. Beispielsweise bestehen Risiken von Zusammenstößen mit anderen Personen. Dabei kann Ihnen der Transportbehälter aus der Hand fallen und sich beim Aufkommen auf dem Boden öffnen. Des Weiteren könnten Sie, speziell beim Tragen von langärmeliger Kleidung, an Ecken oder Türklinken hängenbleiben. Diese und weitere denkbare negative Einflüsse können Sie bereits bei der Planung der Transportwege im Vorfeld deutlich minimieren. Lassen sich aufgrund baulicher Gegebenheiten lange Strecken nicht vermeiden, sollten Sie zur Sicherheit einen Transportwagen einsetzen.
Ankunft der Instrumente am Bestimmungsort
Kommen Sie im Aufbereitungsbereich an, sollte Ihr Behälter mit den benutzten Gegenständen so lange verschlossen bleiben, bis die Reinigungsarbeiten beginnen. Eine offen stehende Box mit verschmutztem Instrumentarium kann jederzeit aus Versehen herunterfallen oder umkippen und damit zu einer Gefahr werden, aus der auch Stich- oder Schnittverletzungen hervorgehen könnten.
Wenn Sie mit frisch aufbereiteten Instrumenten im Sterilgutlager angelangt sind, sollten Sie diese möglichst gleich in die entsprechenden Lagerplätze einlegen. Damit vermeiden Sie, dass jemand aus Unwissenheit die Transportbox entfernt. Darüber hinaus können Sie auch den Behälter schneller wieder aufbereiten und für einen neuen Einsatz bereit stellen.
TIPP
Bei gleich oder ähnlich aussehenden Behältern, die Sie für beide Arbeitsabläufe verwenden, hilft es oft, diese entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu kennzeichnen, damit eine Verwechslung der Boxen ausgeschlossen wird.
Schutzmaßnahmen
Tragen Sie bei allen Arbeiten, bei denen ein Verletzungsrisiko besteht, eine entsprechende Schutzausrüstung. Für den Transport von verschmutzten Instrumenten sind Einmalhandschuhe, die einen gewissen Durchstichschutz gewährleisten, ausreichend. Beim Umgang mit aufbereitetem Sterilgut sollten Sie im Vorfeld eine hygienische Händedesinfektion durchführen, damit die Verpackungen nicht unnötig auf der Außenseite kontaminiert werden, wenn Sie diese berühren.
Die nötigen Arbeitsanweisungen
Bei beiden genannten Transportprozessen handelt es sich um Teilschritte der Aufbereitungskette. Daher müssen Sie für diese Vorgänge separate Arbeitsanweisungen erstellen und vorhalten. Diese Forderung ist Bestandteil der bereits am Anfang des Beitrags erwähnten RKI-Empfehlungen. Wie bei allen Prozessbeschreibungen ist es auch hier von entscheidender Bedeutung, dass alle beauftragten Personen diese Anweisungen kennen, verstehen und auch in die Praxis umsetzen können. Berücksichtigen Sie bei der Gestaltung alle möglichen Risiken, die Ihren Transportprozess negativ beeinflussen könnten und eliminieren diese im Vorfeld. Dann sollte einem reibungslosen Ablauf nichts mehr im Wege stehen.